Christliche Werte sind Theologen deswegen etwas wert, weil diese über den Wert ihres Gehaltskontos bestimmen.

Ab und zu werde ich gefragt, warum ich die monotheistische Religion harsch kritisiere. Einer der Gründe ist: Ich zahle für die Religion, soll aber aus »Respekt« vor den »religiösen Gefühlen der Mitbürger« schweigen. Zahlen und schweigen ... Nicht mit mir.

Daher veröffentliche in einen offenen Brief, der nicht von mir stammt, sondern von der Organisation →Freie Bürger für demokratische Werte:


Inhaltsverzeichnis:

      Offener Brief
         1) Der Ursprung der Staatsleistungen wird meist falsch dargestellt.
         2) Worum ging es dann 1919?
         3) Weshalb wurde und wird dann immer weiter gezahlt?
         4) Eine Nulllösung wäre längst angezeigt
         5) Weshalb scheuen die Politiker das Naheliegende?
         6) Schutzbehauptungen taugen nichts
            6.1 Die Kirchen seien »auf die historisch gewachsenen Leistungen angewiesen«
            6.2 Der Gesetzentwurf der Linken enthalte »enteignungsgleiche Bedingungen«; die Kirchen würden damit »ein zweites Mal enteignet«
            6.3) »Alle seriösen Vorschläge beziehen sich auf die 18- bis 25-fache Summe der jährlichen Zahlung als Ablösesumme«.
            6.4) Man fordert »konsensuale Gespräche« mit den Kirchen, um »darüber nachzudenken, wie man ... einen Kompromiss finden kann.«
            6.5) Der Staat dürfe sich nicht »auf die Seite jener schlagen ..., welche die Religionen aus dem öffentlichen Bereich herausnehmen wollen.«
         Literatur zur Kirchenfinanzierung

 

Offener Brief

An die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestags

Wir wenden uns heute an Sie als Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, der derzeit über Staatsleistungen an die Kirchen berät.

Leider zeigte gerade die öffentliche Debatte der letzten Wochen sowie die Bundestagsdebatte vom 28.2., wie viel Desinformation über dieses Thema noch immer kursiert, bedauerlicherweise auch unter Abgeordneten. Dies steht aber einer sachgerechten Diskussion und gerechten Entscheidung im Sinne des Steuerzahlers auch im Innenausschuss im Wege. Daher melden wir uns als engagierte Bürger mit den anliegenden Fakten zu Wort.

Diese Diskussion ist jedoch erst der Anfang. Immer mehr Bürger sind der Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, Institutionen mit Steuergeldern zu finanzieren, die ohnehin selbst über erhebliche Finanzmittel verfügen. Und dass es ungerecht ist, Mitbürger über ihre Steuern zur Mitfinanzierung zu zwingen, die diesen Institutionen gar nicht angehören – und die von diesen zudem noch in eine angeblich ewige Hölle verbannt werden. In den verbindlichen Dogmensammlungen und Bekenntnisschriften kann es nachgelesen werden.

Mehr als 40 Prozent der Bundesbürger gehört keiner Kirche an. Dürfen diese von den gewählten Politikern nicht erwarten, dass die Feudalzeit auch in Deutschland endlich beendet wird?

Mit freundlichen Grüßen, Matthias Holzbauer

Die Staatsleistungen für die Kirche

 

1) Der Ursprung der Staatsleistungen wird meist falsch dargestellt.

Es wird in der Diskussion immer wieder behauptet, die Staatsleistungen an die Kirche (derzeit ca. 475 Millionen Euro pro Jahr) seien ein Ergebnis von »Enteignungen« von »Kirchengütern« Anfang des 19. Jahrhunderts. Es bestehe darauf bis heute ein »Rechtsanspruch«. Diese Behauptung wird durch beständiges Wiederholen nicht wahrer. Nachlesen kann man die historischen Tatsachen z. B. bei Carsten Frerk, »Violettbuch Kirchenfinanzen«, S. 69ff.

Der Politologe Dr. Carsten Frerk und andere haben insbesondere in den letzten beiden Jahren die wahren Hintergründe dieser Geschichte aufgedeckt und die relevanten und historisch nachprüfbaren Fakten zu diesem Thema zusammengetragen. Sie wurden jedoch offenbar kaum zur Kenntnis genommen. Wir fassen sie deshalb noch einmal mit eigenen Worten zusammen:

In Wahrheit wurden 1803 nicht »Kirchengüter enteignet«, sondern das Deutsche Reich wurde damals neu strukturiert. Dabei wurden die an die meist adeligen Fürstbischöfe vergebenen Reichslehen eingezogen – ein rechtlich völlig korrekter und zudem gesamtpolitisch sinnvoller Vorgang. Es erfolgte daher auch keine »Enteignung«, sondern die als vormalige Lehensempfänger betroffenen Bischöfe (und nur diese persönlich) erhielten als »Entschädigung« für das eingezogene Lehen von ihren adeligen Standesgenossen ein Gehalt auf Lebenszeit, und nicht länger! Mit dieser Ersatzleistung war der Vorgang praktisch schon damals abgeschlossen. Es geht also bei diesen Staatsleistungen, wie Frerk zurecht feststellt, im Grunde um ein längst überholtes Relikt aus der Feudalzeit.

Noch einmal zur Verdeutlichung: Die materielle Grundlage der sogenannten »Ortskirchen«, also Kirchengebäude, Pfarrhäuser, Kirchenäcker, Wohlfahrtseinrichtungen und dergleichen, blieb unverändert kirchliches Eigentum. Anders war es zum Teil mit den Klöstern, die aber schon damals unabhängig von der Gesamtkirche wirtschafteten. Und anders war es mit dem Verfügungsbesitz der Fürstbischöfe selbst, der, wie oben dargelegt, ihnen aber letztlich gar nicht gehörte, sondern Teil des Lehens der weltlichen Obrigkeit war.

 

2) Worum ging es dann 1919?

In der Weimarer Verfassung wurde dann 1919 geboten, die im Verlauf des 19. Jahrhunderts angesammelten Dotationen und Baulasten des Staates an die Kirche abzulösen. Diese waren jedoch keine direkte Folge der Vorgänge von 1803, sondern der Versuch eines schrittweisen Übergangs von staatskirchlichen Verhältnissen in vordemokratische. Die Weimarer Verfassungsväter waren nun der Meinung, nun bräuchte es in einer Volksregierung keine kirchliche Legitimation mehr: »Freie Kirche im freien Staat«. Waren sie in diesem Bewusstsein nicht bereits weiter als wir heute? Zeigt nicht gerade die Debatte vom 28. Februar 2013, dass wir heute de facto wieder staatskirchliche Verhältnisse haben?

 

3) Weshalb wurde und wird dann immer weiter gezahlt?

Der angebliche »Rechtsanspruch« auf Zahlungen des Staates an die Kirchen, der immer wieder behauptet wird, entbehrt also jeder rechtlichen und historischen Grundlage. Er wurde vielmehr über alle historischen Fährnisse hinweg in geschickter Weise von Kirchenvertretern immer weiter aufgebauscht. Carsten Frerk schreibt, »dass die Begründung der Staatsleistungen mit historischen Entschädigungsansprüchen reine Makulatur ist. ... [Die] Höhe der Staatsleistungen hing vielmehr vom Verhandlungsgeschick der kirchlichen Vertreter ab.« (hpd Nr. 11447, 18.4.11)

 

4) Eine Nulllösung wäre längst angezeigt

Was nun die Ablösung oder Beendigung dieser Staatsleistungen angeht, so sollte (und könnte) diese gerechterweise ohne weitere Zahlungen erfolgen. Eine solche Nulllösung würde auch die in der Debatte vom 28.2. geäußerte Frage beantworten, was man denn angesichts der Tatsache tun könne, dass die bisherigen Zahlungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich seien. Die einfache Antwort: nichts. Dann ist es wieder in allen Bundesländern gleich. Den Grund für diese Unterschiedlichkeit nannte Carsten Frerk übrigens bereits 2011: »Diese Daten zeigen einmal mehr, dass die Begründung der Staatsleistungen mit historischen Entschädigungsansprüchen reine Makulatur ist. ... Höhe der Staatsleistungen hing vielmehr vom Verhandlungsgeschick der kirchlichen Vertreter ab.« (hpd Nr. 11447, 18.4.11)

Eine Nulllösung wäre schon deshalb angebracht, weil diese angeblichen »Entschädigungsansprüche«, selbst wenn sie je berechtigt gewesen wären, längst überbezahlt sind. Die Humanistische Union (mit der wir nicht in Verbindung stehen) rechnete dies bereits im April 2011 aus (hpd ebenda). Carsten Frerk stellte daher die Frage, ob die Kirchen nicht eigentlich sogar mehr als 13 Milliarden Euro zurückzahlen müssten, statt immer weitere Zahlungen zu erhalten (MIZ 2/11, S. 31)

 

5) Weshalb scheuen die Politiker das Naheliegende?

Dass Die Linke diesen Vorschlag einer Nulllösung im Moment selbst nicht macht, hat offensichtlich nicht sachliche, sondern nach eigener Aussage rein taktische Gründe. Diese mögen angesichts der starken Übermacht von Kirchen-Lobbyisten in fast allen anderen Fraktionen verständlich sein. Doch die Frage ist: Kann es sich eine Volksvertretung auf Dauer leisten, vor eindeutigen historischen Fakten derart die Augen zu verschließen und die Gerechtigkeit hintanzustellen? Denn es geht hier letztlich um die Gelder der Steuerzahler, die seit Jahrzehnten ohne eine nachprüfbare rechtliche Grundlage ausgegeben werden. Wäre hier nicht in allererster Linie eine ehrliche und sachgerechte Information der Bürger gefragt? Früher oder später werden sie es ohnehin erfahren.

 

6) Schutzbehauptungen taugen nichts

Fest steht: Mit Schutzbehauptungen, Verschleierungen und polemischen Gegenangriffen kommt man hier nicht mehr weiter. Auch in dieser Hinsicht war die Debatte vom 28.2. ein Lehrstück. Was wurde da nicht alles behauptet?

 

6.1 Die Kirchen seien »auf die historisch gewachsenen Leistungen angewiesen«

Tatsache ist: Wenn jemand auf solche Leistungen nicht angewiesen ist, dann sind es die Kirchen. Kirchen-Experte Horst Herrmann stellt dazu fest: »Nicht ohne Grund ist die deutsche Kirche die reichste Kirche der Welt. Da kann irgend etwas nicht stimmen.« (Lobbyismus und Transzendenz, WDR5, 14.8.2011) Die Kirchen erhalten ja nicht die Staatsleistungen allein. Der Staat zieht für sie die Kirchensteuern ein (ca. 10 Mrd. €) und bezahlt ihre Sozialeinrichtungen zu 90-100% (45 Mrd. € pro Jahr). Unter den sonstigen Staats-Subventionen bzw. Einnahmeverzichten (den »Staatsleistungen im weiteren Sinne«, weitere 14-15 Mrd. € pro Jahr!) machen die Staatsleistungen »im engeren Sinne«, um die im Moment diskutiert wird, nur einen kleinen Teil aus. Hier kommen dann noch diverse Steuerbefreiungen, die Ausbildung der Theologen, den Religionsunterricht an staatlichen Schulen und vieles mehr hinzu, was ein Thema für sich ist. Das Vermögen beider Kirchen wird auf 500 Mrd. € geschätzt. »Angewiesen auf staatliche Leistungen«? Was sagen dann Hartz-4-Empfänger?

 

6.2 Der Gesetzentwurf der Linken enthalte »enteignungsgleiche Bedingungen«; die Kirchen würden damit »ein zweites Mal enteignet«

Dass es sich hier im Kern gar nicht um Enteignungen handelte, wurde bereits dargelegt. Doch abgesehen davon: Wer hat eigentlich über die Jahrhunderte hinweg wen »enteignet«? Der Staat die Kirche oder umgekehrt? Auch das wäre ein eigenes Thema ...

 

6.3) »Alle seriösen Vorschläge beziehen sich auf die 18- bis 25-fache Summe der jährlichen Zahlung als Ablösesumme«.

Was »seriös« sein soll, bestimmt hier offensichtlich die Kirche. Die zitierte Aussage stammt übrigens von einer Pfarrerstochter, langjährigen Synodalin und zeitweise hauptamtlichen Kirchenmitarbeiterin. Eine 25-fache Ablösesumme wäre de facto eine »Ewigkeitsrente«, die einen milliardenschweren Kapitalstock für den vollständigen Verzinsungs-Ersatz der bisherigen Zahlungen bilden würde. An der Höhe der Zahlungen würde sich also – entgegen der Weimarer Verfassung! – rein gar nichts ändern!

 

6.4) Man fordert »konsensuale Gespräche« mit den Kirchen, um »darüber nachzudenken, wie man ... einen Kompromiss finden kann.«

Wie problematisch diese Forderung ist, soll das folgende Beispiel veranschaulichen: Wie wäre das, wenn die Öffentlichkeit herausfindet, dass z.B. ein Wirtschaftsunternehmen über Jahrzehnte Zahlungen aus Staatsmitteln erhalten hat mit einer, wie sich nun herausstellt, unzutreffenden Begründung? Würden die Medien da nicht als erstes, soweit möglich und noch nicht verjährt, eine Rückzahlung der Gelder fordern? Würde man nicht Fragen stellen, wie so etwas so lange verschleiert werden konnte? Würde nicht gar da und dort Korruptionsverdacht laut werden? Vor allem: Könnte man sich vorstellen, dass nun Politiker allen Ernstes vorschlagen würden: Führen wir doch »konsensuale Gespräche« mit diesem Unternehmen, um herauszufinden, ob nicht als »Kompromiss« eine teilweise Weiterzahlung oder eine Ablösung möglich ist? Und zwar »im freundschaftlichen Einvernehmen«? Diese Formulierung stammt übrigens aus dem Hitler-Konkordat von 1933! Wenn jemand über solche Tatsachen aufklärt, wird ihm häufig beinahe reflexartig »Kirchenfeindlichkeit« unterstellt. Dazu sagen wir: Jeder soll glauben, was er will. Doch wir fragen auch: Sind unsere gewählten Volksvertreter dazu da, steinreichen Institutionen jeden Wunsch zu erfüllen? Oder sind sie dazu gewählt worden, für die Interessen der Bürger und Steuerzahler einzutreten? Liegt es nicht in der Verantwortung der Parlamentarier, dieses Thema selbst zu prüfen und die Entscheidung nicht ausgerechnet den Kirchen zu überlassen? Wie diese mit unseren Steuergeldern umgehen, haben sie schon dadurch gezeigt, dass sie sich in Konkordate und Staatsverträge immer sogenannte »Ewigkeitsklauseln« einbauen ließen, wonach die Zahlungen nicht ohne ihr Einverständnis geändert werden können. Doch das ist unseriös, sittenwidrig und damit schon aus diesem Grund nichtig. Denn kein seriöser Vertragspartner verlangt solche Zugeständnisse. Wo kommen wir denn da hin, wenn der Staat z.B. einem Wirtschaftsunternehmen Jahr für Jahr Gelder aus Steuermitteln schenkt und sich dabei verpflichtet, die Zahlungen nur dann einzustellen, wenn das Unternehmen irgendwann von sich aus sagt, dass es kein Geld mehr vom Staat will. Das ist doch eine Verhöhnung einfachster demokratischer Grundsätze und zudem ein Versuch, kommende Generationen zu knebeln. An andere Verträge und Gesetze aus der Hitlerzeit oder der Feudalzeit fühlt man sich doch heute zu Recht auch nicht mehr gebunden.

Man sollte sich hier aber keine Illusionen machen: Die in der Debatte erwähnten einzelnen Zugeständnisse oder Signale von Kirchenseite sind im Grund nicht mehr als kleine kosmetische Änderungen, die ohne den Druck einer immer hellhöriger werdenden Öffentlichkeit nie zustande gekommen wären. Wenn die Großkirchen Charakter hätten, dann hätten sie angesichts ihrer finanziellen Ausstattung und angesichts der Not im Lande die ihnen zuströmenden Mittel von staatlicher Seite längst zurückgewiesen und an die wirklich Bedürftigen weitergeleitet. Doch sogar die Tätigkeit für diese lassen sie sich ja, wie erwähnt, auch fast zur Gänze vom Staat vergüten.

Mit Jesus von Nazareth hat so ein Verhalten jedenfalls nichts zu tun, wie so vieles andere auch nicht. Denn dieser sagte klar und deutlich: »Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost fressen«, sowie: »Leichter geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als ein Reicher in das Reich Gottes.«

 

6.5) Der Staat dürfe sich nicht »auf die Seite jener schlagen ..., welche die Religionen aus dem öffentlichen Bereich herausnehmen wollen.«

Auch dies ist eine ebenso absurde wie polemisch-nebulöse Unterstellung gegen alle, die es wagen, z.B. konkrete finanzielle Verfilzungen zwischen Staat und Kirche und längst überholte Relikte aus der Feudalzeit zu kritisieren. Will denn etwa irgend jemand irgendeiner Religionsgemeinschaft öffentliche Auftritte (wie z.B. Prozessionen) untersagen? Der Staat darf aber offenbar fast der Hälfte seiner Bürger (weit über 40 Prozent, die keine Kirchenmitglieder sind, aber genauso ihre Steuern zahlen) zumuten, mit ihren Steuergeldern z.B. die üppigen Gehälter von Bischöfen und Landesbischöfen (10.000 Euro im Monat und mehr) zu finanzieren, von denen sie dann ungeniert auf ewig verdammt werden. Sind die nicht-kirchlichen Mitbürger etwa aufgrund ihres »falschen« oder fehlenden Gebetbuchs Bürger zweiter Klasse? Der Versuch, zusätzlich zu den Großkirchen noch weitere Religionen ins staatlich alimentierte Boot zu holen, würde wiederum diejenigen benachteiligen, die gar keiner Religion angehören wollen.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: An der Nulllösung führt kein Weg vorbei. Wir werden die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit jedenfalls kritisch beobachten und beleuchten. Es wird sich zeigen, ob unsere Politiker wirklich für alle Bürger da sind, oder ob sich das gewählte Parlament einmal mehr als eine bloße Drehscheibe für Lobbyinteressen missbrauchen lässt.

Soweit die heutige Lesung der Leviten für die Kirchenlobbyisten.

 

Literatur zur Kirchenfinanzierung

Passend zum Thema die Literaturempfehlungen: [Frerk 2002] und das im Brief erwähnte [Frerk 2010]. Dass die Kirchen bei weitem  nicht so karitativ sind wie gedacht, kann man hier nachlesen: [Herrmann 1993] und [Herrmann 1996] sowie [Herrmann 1990].

Siehe den Link →Gottesstaat Deutschland: Kirchenfinanzierung aus Steuermitteln. Da steht leider die Fehlinformation, dass kirchliche Fürstentümer »enteignet« worden seien. In Wahrheit sind Lehen (d. h. Leihgaben) des Reiches an Bischöfe vom Reich zurückgefordert worden.

Ich bin für die Trennung von Kirche und Erde

Eric Idle


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