Inhaltsverzeichnis:

      Das Erkenntnisprivileg
         Subjektiv versus objektiv

 

Das Erkenntnisprivileg

Manche Menschen behaupten, eine sog. Gotteserfahrung zu haben. D. h., sie haben eine unmittelbare Eingebung oder Erkenntnis von Gott.

Bevor wir das betrachten, müssen wir uns die Voraussetzungen anschauen, die man machen muss, um das behaupten zu können.

Jede Wahrnehmung ist ein logischer Rückschluss von dem Wahrgenommenen auf das, was die Ursache dieser Sinnesreize ist. Wir müssen also akzeptieren, dass man logisch auf Gott zurückschließen kann. Kann man es nicht, so ist jede der Erfahrungen absolut wertlos!

Zwei Dinge kann man folglich nicht gleichzeitig behaupten:

§ Gott ist der Logik nicht unterworfen, oder sie ist nicht auf ihn anzuwenden.

§ Ich habe eine Gotteserfahrung, bei der ich logisch auf Gott zurückschließe.

Ohne Logik bleibt nichts als Beliebigkeit! Ohne Logik wird aus dem logischen Schlussfolgern ein chaotisches Schlussstolpern. Die Logik muss auch noch korrekt angewandt werden.

Wenn man nicht logisch auf Gott zurückschließen kann, ist folglich jede Gotteserfahrung wertlos.

 

Subjektiv versus objektiv

Die zweite Voraussetzung ist, dass man zeigen kann, dass die Erfahrung nicht nur auf inneren Prozessen  beruht. Denn zweifellos gehören Halluzinationen auch zu den subjektiven Erfahrungen. Wichtig ist, dass man Kriterien hat, um eine rein subjektive Halluzination von einer Erfahrung mit einer objektiven Ursache zu unterscheiden. Da sieht es für religiöse Erfahrungen aller Art allerdings sehr schlecht aus.

Wenn Gott der Schöpfer der Welt ist, muss er auch objektiv existieren. Objektive Existenz ist dadurch gekennzeichnet, dass man diese auch ohne Rückgriff auf subjektive Erfahrung bestätigen kann, unabhängig von der Person.

Es ist zwar so, dass jede Wahrnehmung in einem Subjekt, also subjektiv, entsteht. Das ist aber kein Grund, zu behaupten, deswegen sei auch alles rein subjektiv. Denn genau genommen ist auch ein Computer, der Sonnenflecken zählt, ein Subjekt mit einer Erfahrung – diese ist allerdings für uns frei zugänglich.

Denn Gotteserfahrungen fehlt generell die objektive Komponente, obwohl es sich angeblich um die subjektive Erfahrung einer objektiven Gegebenheit handelt. Solange diese aber nicht allgemein nachvollzogen werden kann, kann man ihr den Status objektiv bestreiten.

Zudem behauptet man damit, ein Erkenntnisprivileg zu haben. Eine solche Behauptung wir nicht ohne Grund sehr skeptisch aufgenommen. Gläubige bestreiten nämlich selbst gerne die subjektiven Erfahrungen aller abweichend denkender religiöser Menschen. Diese Skepsis lässt sich vollumfänglich auch gegen ihre Aussagen anwenden!

Wird fortgesetzt!

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